Neues Jahr, neue Pflegeleistungen: Was sich 2025 verändert
Luisa Tsionis
1/2/2025
Wir starten ins neue Jahr mit guten Nachrichten für alle Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Zunächst aber wünschen wir Ihnen ein frohes neues Jahr! Möge 2025 für Sie voller schöner Begegnungen, Hoffnung und kleinen Lichtblicken werden. Wir sind auch in diesem Jahr für Sie da, wenn es um Unterstützung und Fragen rund um die Pflege geht.
Zum Jahresbeginn gibt es einige Anpassungen in der Pflegeversicherung, die vielen von Ihnen zugutekommen. Pflegegeld, Pflegesachleistungen und der Entlastungsbetrag werden ab Januar um 4,5 % angehoben. Mit dieser Erhöhung soll dazu beigetragen werden, die gestiegenen Lebenshaltungskosten etwas abzufedern und die Pflege finanziell besser abzusichern.
Das Pflegegeld, das vor allem Angehörige bei der häuslichen Pflege unterstützt, wird erhöht. Auch wer professionelle Pflegedienste oder andere Sachleistungen in Anspruch nimmt, wird von der Veränderung profitieren. Ebenso wird der Entlastungsbetrag, der für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Betreuungsangebote genutzt werden kann, entsprechend angehoben.
Die Erhöhung der Pflegeleistungen wird durch einen leichten Anstieg der Beiträge zur Pflegeversicherung finanziert. Diese Anpassung ist notwendig, um der steigenden Zahl an Pflegebedürftigen und den damit verbundenen höheren Pflegekosten gerecht zu werden. So wird sichergestellt, dass die Pflegeversicherung auch in Zukunft den wachsenden Bedarf abdecken kann. Die genauen Beträge für Pflegegeld, Pflegesachleistungen und den Entlastungsbetrag finden Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts (www.bva.bund.de).
Wir wissen, dass solche Änderungen oft Fragen aufwerfen. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese beantragen können, helfen wir Ihnen gerne weiter.